Häufig gestellte Fragen
Kat. A1 für Inhaber der Kat. B ohne Prüfung (Obligatorium 8 Stunden)
Frage: «Was muss ich tun?»
Antwort: «Töff fahren lernen».
Ob Töff oder Roller, Zweiräder gehorchen ganz anderen Gesetzen, sei es beim Langsamfahren, beim Kurvenfahren oder beim Bremsen. Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Zeit (2x 4 Std.) reicht nie und nimmer aus, um so fahren zu lernen, dass man/frau «in freier Wildbahn» überleben kann. Meine Ausbildung beginnt vorher (Vorschulung oder Standortbestimmung), geht länger allein was die Stunden betrifft, geht tiefer durch Einzelunterricht und Hausaufgaben und durch mein Aufsitzen während der Fahrstunden lernt man gleich noch das Fahren zu zweit. Mein Ziel ist es nicht, möglichst vielen L-Fahrern meine Kurse zu verkaufen, sondern jedem Einzelnen gerecht zu werden und die lebensnotwendige Sicherheit im Zweiradfahren zu vermitteln.
Kat. A mit Zweirad-Vorkenntnissen Kat. A1 (Obligatorium 6 Stunden)
Frage: «Was muss ich machen?»
Antwort: «Den Töff beherrschen können».
Wer von einem Roller auf einen grossen Töff steigt, kann von der bisherigen Ausbildung wenig profitieren: Wer auf einem Automat gelernt hat, kann nicht automatisch Gänge schalten und die Kupplung bedienen. Deshalb steht am Anfang der obligatorischen Grundschulung der Kurs 2A, welcher bei mir einzeln eine Standortbestimmung erst auf dem Parkplatz mit den Grundfahrübungen, anschliessend eine ebensolche im Verkehr bis und mit Überland- und Kurvenfahren absolviert. Danach besprechen wir das weitere Vorgehen, was allenfalls nötig ist, um die Defizite zu beheben. Mein Kurventechnik-Kurs 1 (Teil 3 der obligatorischen Grundschulung) findet in einem so anspruchsvollen Berggebiet statt, dass wir uns keine Fehler leisten können: Ein Unfall wäre vorprogrammiert.
Kat. A ohne bisherige, ohne zählende Zweirad-Erfahrung (Obligatorium 12 Stunden)
Frage: «Was muss ich mitbringen?»
Antwort: «Töff fahren können».
Wer in die Obligatorische Grundschulung kommt, muss bereits fahren können – der Kurs ist nicht da, um das Fahren zu erlernen, sondern ist da, das Fahrkönnen zu verbessern! Verbessern aber kann ich nur, was ich schon kann. Deshalb steht bei mir am Anfang das Fahrenlernen, für jemand, der überhaupt noch nie selbst Motorrad gefahren ist, für alle anderen gibt es eine Standortbestimmung, um den Ausbildungsstand auszuloten, ob dieser reicht, um im Fahrzeugbeherrschungskurs gefahrlos mitzumachen. Ab und zu kann ich bei Schwierigkeiten mit meinen Fahrschulmaschinen Hilfestellung leisten.
Zum Thema «Fahrerausrüstung»: Schutzbekleidung
Frage: «Braucht es diese schon im Kurs?»
Antwort: «Im Kurs ganz besonders!»
Im Kurs machen wir Übungen, die nicht immer zum Fahrkönnen der Teilnehmenden passen – natürlich gehen wir nicht wissentlich Risiken ein: Schon ein abgewürgter Motor beim Anfahren kann ein Sturz bedeuten, wer da nicht auf den Schutz seiner Bekleidung zählen kann, dem geht’s buchstäblich «direkt an die Haut»! Wer ohne Handschuhe auf ein motorisiertes Zweirad steigt, der wird schnell eines Besseren belehrt: Der geringste Umfaller, geschweige ein Unfall, kann verheerende Folgen für den Rest des Lebens haben.
Kat. A-Maschinengrösse: Hubraum und Leistung
Frage: «Muss ich für Kat. A unbeschränkt im Kurs eine Maschine haben mit mindestens 35 kW oder mehr?»
Antwort: «Nein! Es muss eine Kat. A-Maschine sein, man kann den Kurs nicht mit einer A1-Maschine machen, sonst zählt er nicht!»
Das A und O des Fahrenlernens ist, dass die Maschine zum Fahrer passt: Eine kleine Person sollte mit einer kleinen Maschine beginnen, bis die Fahrzeugbedienung funktioniert – und selbst dann sollte sie mit beiden Füssen flach abstehen können! Balance-Akte und schlechte Fahrzeugbedienung passen zusammen wie die Faust aufs Auge, und es tut mindestens so viel weh, von den Reparaturkosten einmal abgesehen … Grosse Leistungen, die bei grossem Hubraum schon in kleinen Drehzahlen anfallen, gehören nicht in die Hand eines Anfängers, das kann nicht gut rauskommen. Deshalb sind Fahranfänger am besten aufgehoben in der Mittelklasse, sobald sie ihre ersten Schwierigkeiten überwunden haben, bei möglichst einem adäquaten Fahrzeuggewicht: 50 kg Fahrergewicht und 250 kg Maschinengewicht müssen beherrscht werden, da gibt’s kein Spielraum für Fahrfehler.
Kat. A1 für Sechszehnjährige mit nicht mehr als 50 Kubik
Motorräder in dieser Kategorie sind teuer im Ankauf und auch im Unterhalt: Ich empfehle aus Kostengründen in dieser Kategorie Roller zu fahren. Da die 50 Kubik-Roller meistens dieselben Fahrzeuge sind wie in der 125 Kubikklasse, haben sie viel Reserve in Fahrwerk und Bremsen. Der Unterhalt eines Rollers ist wesentlich günstiger als der für einen Töff. So ist man, sobald man 18jährig ist, besser bei Kasse, um sich einen richtigen Töff zu kaufen und damit beginnt dann der richtige Fahrspass!
Kat. A1 für Achtzehnjährige mit mehr als 50 Kubik
Wer die Prüfung mit einem 50 Kubik-Fahrzeug gemacht hat, darf ab seinem 18.Geburtstag alle 125er-Maschinen fahren, die nicht mehr als 15 kW Leistung haben – der Führerausweis der Kat. A1 berechtigt ab dem 18.Geburtstag automatisch dazu, ebenso der Lernfahrausweis der Kat. A1.
Zum Thema: Automaten-Eintrag im Führerausweis
Mit der Neuordnung der Führerausweise im Jahr 2003, der den Direkt-Einstieg in die Kat. A ohne Vorkenntnisse erlaubt, ab 25 Jahren sogar für Kat. A ohne Leistungsbeschränkung, ist der Automaten-Eintrag in den Motorrad-Kategorien abgeschafft worden. Wer also noch einen alten Ausweis hat, muss ihn in einen neuen umtauschen und der neue berechtigt zum Fahren aller Motorräder.
Es ist nicht unbedingt einfacher, mit einem Automat zur Prüfung zu gehen: Die schweren Grossroller, ganz besonders die mit mehr als 35 kW, mit hohem Fahrzeuggewicht, sind im Langsamfahrbereich extrem schwierig zu fahren. Eine Handkupplung ist um so viel leichter zu bedienen.
Mein Lernfahrausweis läuft demnächst ab / ist eben abgelaufen
Von jeder Kategorie können maximal zwei Lernfahrausweise bezogen werden, läuft der erste ab, so kann ein zweiter für dieselbe Kategorie problemlos abgefordert werden. Bereits besuchte Kurse sind ein Jahr gültig, d.h. nach der Verlängerung von 12 Monaten ist deren Gültigkeit abgelaufen. Von der obligatorischen Grundschulung von 12 Stunden kann ein Teil gerettet werden, wenn noch vor Ablauf des Lernfahrausweises die Kat. A1 prüfungsfrei in den Auto-Führerausweis eingetragen wird. Dann braucht es für den zweiten Lernfahrausweis nur noch 6 Stunden.
Mein zweiter Lernfahrausweis ist ohne Prüfungserfolg abgelaufen
Liegt es mehr als zwei Jahre zurück, kann von neuem ein Lernfahrausweis gelöst werden, ansonsten gibt es nur noch zwei Möglichkeiten: Wechsel der Kategorie, z.B. Kat. A beschränkt statt unbeschränkt oder ein verkehrspsychologisches Gutachten. Bei einem positiven Gutachten beginnt die Rechnung wieder bei Null.
Was passiert bei einer dritten negativen Prüfung?
Der Lernfahrausweis wird auf der Stelle abgenommen. Um wieder zu einem Lernfahrausweis zu kommen, muss der Kandidat mit einem verkehrspsychologischen Gutachten beweisen, dass er fahrfähig ist. Dann wird wieder alles auf Null gestellt: Neue Lernfahrausweise, neue Prüfungs-Chancen.
Ich habe die Kat. A beschränkt – was braucht es für Kat. A unbeschränkt?
Altrechtliche Ausweise: Beim Wechsel auf den Führerausweis in Kreditformat wurde aus der Kat. A1 die neue Kategorie A beschränkt mit maximal 25 kW, bzw. seit 2016 maximal 35 kW. Die Inhaber dieser altrechtlichen Führerausweise haben für die Kat. A1 eine praktische Führerprüfung absolviert. Um die Beschränkung aufzuheben, müssen sie sich einer praktischen Führerprüfung stellen. Eine Fahrschulpflicht gilt für diese Kategorie nicht.
Neurechtliche Ausweise: Die Kategorie A beschränkt wurde mit einer bestandenen Führerprüfung erworben. Nach zwei Jahren klagloser Fahrweise (keine gröberen Geschwindigkeitsbussen, kein Führerausweisentzug) kann der Ausweis auf dem Strassenverkehrsamt eingesandt und die Beschränkung damit aufgehoben werden.